§CanG

NOGO oder GO AREA?

Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis:

 

- kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren

- kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen

- kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr

- kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.

(Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.)

Es gibt weitere Beschränkungen, die von den jeweiligen Bundesländern festgelegt werden und hier noch nicht aufgelistet sind!

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